TaxiHDirekt e.V. Taxivermittlung Heidelberg

 

Innerhalb der Stadtgrenzen Heidelbergs gilt der amtliche Tarif für alle dort zugelassenen Taxen. Der Taxitarif Heidelbergs ist übrigens gültig seit dem 25.09.2008 und wurde seitdem nicht erhöht. Die Fahrpreise werden auf dem Taxameter angezeigt und beinhalten immer die Mwst. in Höhe von 7%  bei Personentransporten bis 50 km Fahrtstrecke. Bei Fahrten über 50 km und allen anderen Transporten beträgt die Mwst. 19%.

Auszüge aus § 3 und § 4 des amtlichen Taxitarifs von Heidelberg (25.09.2008) siehe unten:

(1) Der Grundpreis (Bereithaltung) beträgt einschliesslich der ersten Fortschalteinheit Euro 2,50. Er wird nur einmal berechnet.

(2) Beförderungsfahrten 

  • Stufe I:
    • Für die ersten zwei km für jede zurückgelegte Teilstrecke von 41,67m: Euro 0,10
      km-Preis: Euro 2,40
  • Stufe II:
    • Für der anschließenden Fahrtstrecke für jede zurückgelegte Teilstrecke von 71,43 m:  Euro 0,10;  km-Preis: Euro 1,40.

(3) Wartezeiten werden mit Euro 0,10 für jede angefangene Zeiteinheit von 16,36 Sekunden berechnet. Dies bedeutet einen Betrag von Euro 22,00 je Stunde. Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Als Wartezeit gilt jedes Anhalten des Taxis während einer Inanspruchnahme auf Veranlassung des Bestellers oder aus verkehrlichen, vom Taxifahrer nicht zu vertretenden Gründen. Bei Bestellfahrten gilt als Wartezeit auch der Zeitraum zwischen der Benachrichtigung des Kunden über das Eintreffen des Taxis am Bestellort und dem Einstieg des Kunden. Ist eine Benschrichtigung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, kann der Fahhrpreisanzeiger bereits ab Eintreffen am Bestellort eingeschaltet werden.

(4) Für Fahrzeuge, in denen mindestens fünf Personen befördert werden können (Großraumfahrzeuge),  wird ab der 5. Person ein einmaliger Zuschlag von Euro 6,00 erhoben. Die Berechnung erfolgt durch  den Fahrpreisanzeiger.

Der Taxifahrer hat den kürzesten Weg zum Fahrtziel zu wählen, wenn nicht der Fahrgast etwas anderes bestimmt.