Auszüge aus § 3 und § 4 des amtlichen Taxitarifs von Heidelberg siehe unten:
(1) Der Grundpreis (Bereitstellung) beträgt Büro 2,50. Er wird nur einmal berechnet.
(2) Beförderungsfahrten
(3) Wartezeiten werden mit Euro 0,10 für jede angefangene Zeiteinheit von
16,36 Sekunden berechnet. Dies bedeutet einen Betrag von Euro 22,00 je Stunde.
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
(4) Für Fahrzeuge, in denen mindestens fünf Personen befördert werden können
(Großraumfahrzeuge), wird ab der 5. Person ein einmaliger Zuschlag von Euro
6,00 erhoben. Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Der Taxifahrer hat den kürzesten Weg zum Fahrziel zu wählen, wenn nicht der Fahrgast etwas anderes bestimmt. Bei der Anfahrt darf nur der Weg vom nächsten Taxihalteplatz berechnet werden.
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